An die
Staatsanwaltschaft Wien
Landesgerichtsstraße 11
1082 Wien

                                                                                                                                                   Oeynhausen, am 31. Mai 2005


Betrifft: Anzeige gegen Unbekannt – Verdacht der fahrlässigen Tötung


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich erstatte Anzeige gegen Unbekannt mit dem Verdacht auf fahrlässige Tötung meines Sohnes Jochen Tuczai.

Sachverhalt:

Mein Sohn Jochen war im GZW (Geriatriezentrum am Wienerwald, 1130 Wien, Jagdschlossgasse 59, Station 11/1 rechts) in stationärer Pflege.

Am 29.5.2005 gegen 4.45 Uhr früh wurde ich von Dr. F., dem diensthabenden Arzt, über den Tod meines Sohnes benachrichtigt. Als Erklärung für das Ableben gab er an, dass bei der morgendlichen Nahrungsgabe per Magensonde bemerkt wurde, dass er hoch fieberte. Nach der Gabe eines fiebersenkenden Medikaments und dem Anschluss an ein EKG-Gerät verschied er plötzlich. Als Todesursache vermutete er Herz- oder sonstiges Organversagen. Angeblich sei er friedlich eingeschlafen. Dieser Angabe ist zu entnehmen, dass entweder der diensthabende Arzt oder zumindest Pflegepersonal beim Ableben meines Sohnes anwesend war. Außerdem ist zu bemerken, dass es normalerweise zu so früher Stunde zu keiner Nahrungsgabe im stationären Bereich kommt.

Bei meiner gestrigen Nachfrage am pathologischen Institut des GZW wurde mir das offizielle Ergebnis der Obduktion mitgeteilt. Es lautet: Tod durch Ersticken. Mein Sohn Jochen erstickte an seinem eigenen Erbrochenen. 

Eine Bekannte meines Sohnes war am späten Abend des 28.5. noch bei meinem Sohn und bat das Pflegepersonal eindringlich, nicht zuviel Nahrung zu verabreichen. Es war schon länger bekannt, dass bei zu später oder zu großer Bolusgabe Probleme auftraten. Besonders im liegenden Zustand war die Nahrungsverträglichkeit stark reduziert. Die diensthabende Krankenschwester meinte: „Ich weiß was ich tue“.

Ich ersuche Sie daher dringend, eine Untersuchung einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen